Die Nutzung von Solarenergie boomt in Deutschland. Immer mehr Hausbesitzer, Unternehmen und Landwirte entscheiden sich für die Installation von Photovoltaikanlagen, um ihren eigenen Strom zu erzeugen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die gute Nachricht ist: Es gibt zahlreiche Förderprogramme, die den Umstieg auf förderung solaranlage finanziell attraktiv machen.
Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für förderung solaranlage in Deutschland. Wir beleuchten die wichtigsten Programme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, gehen auf die Voraussetzungen für die Förderung ein und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Antragstellung.
Inhaltsverzeichnis:
- Warum Solarenergie fördern?
- Förderprogramme des Bundes
- EEG-Einspeisevergütung
- KfW-Förderprogramme
- KfW 270 – Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)
- KfW 274 – Erneuerbare Energien – Speicher
- Steuerliche Vorteile
- Null-Mehrwertsteuer
- Einkommensteuer
- Förderprogramme der Länder
- Übersicht über Landesprogramme
- Beispiele für Landesförderungen
- Förderprogramme der Kommunen
- Weitere Fördermöglichkeiten
- Förderung für Unternehmen
- Förderung für Landwirte
- Förderung für Mieterstrommodelle
- Voraussetzungen für die Förderung
- Antragstellung und wichtige Hinweise
- Fazit und Ausblick
1. Warum Solarenergie fördern?
Die Förderung von Solarenergie ist aus verschiedenen Gründen von großer Bedeutung:
- Klimaschutz: Solarenergie ist eine erneuerbare Energiequelle, die im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen keine klimaschädlichen Treibhausgase emittiert. Der Ausbau der Solarenergie trägt somit maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands bei.
- Energieunabhängigkeit: Durch die Nutzung von Solarenergie wird die Abhängigkeit von Energieimporten reduziert. Dies stärkt die Energiesicherheit Deutschlands und macht das Land unabhängiger von politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in anderen Ländern.
- Wirtschaftliche Vorteile: Die Solarbranche schafft Arbeitsplätze und stärkt die regionale Wirtschaft. Durch die Förderung von Solarenergie werden Investitionen in innovative Technologien angeregt und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gestärkt.
- Bürgerbeteiligung: Die Förderung von Solarenergie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und ihren eigenen Strom zu erzeugen. Dies stärkt die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien.
2. Förderprogramme des Bundes
2.1 EEG-Einspeisevergütung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Es garantiert Betreibern von Solaranlagen eine feste Einspeisevergütung für den Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Wichtige Punkte zur EEG-Einspeisevergütung:
- Degressive Vergütung: Die Einspeisevergütung sinkt in regelmäßigen Abständen, um den technologischen Fortschritt und die sinkenden Kosten der Solarenergie zu berücksichtigen.
- 20 Jahre Förderung: Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage garantiert.
- Eigenverbrauch: Der selbst verbrauchte Strom wird nicht vergütet, ist aber dennoch wirtschaftlich sinnvoll, da er die Stromkosten senkt.
2.2 KfW-Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für Solaranlagen an.
KfW 270 – Erneuerbare Energien – Standard (Photovoltaik)
Dieses Programm fördert die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen. Gefördert werden sowohl Anlagen zur Stromerzeugung als auch Anlagen mit Batteriespeicher.
Förderfähige Maßnahmen:
- Neuinstallation von Photovoltaikanlagen
- Erweiterung bestehender Anlagen
- Anschaffung und Installation von Batteriespeichern
Förderkonditionen:
- Zinsgünstige Kredite mit tilgungsfreien Anlaufjahren
- Tilgungszuschüsse
KfW 274 – Erneuerbare Energien – Speicher
Dieses Programm fördert speziell die Anschaffung und Installation von Batteriespeichern in Kombination mit Photovoltaikanlagen.
Förderfähige Maßnahmen:
- Anschaffung und Installation von Batteriespeichern
- Erweiterung bestehender Batteriespeicher
Förderkonditionen:
- Zinsgünstige Kredite
- Tilgungszuschüsse
2.3 Steuerliche Vorteile
Neben den direkten Förderprogrammen gibt es auch steuerliche Vorteile für Betreiber von Solaranlagen.
Null-Mehrwertsteuer:
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp bei Einfamilienhäusern und Gewerbebetrieben. Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Befreiung für Anlagen bis zu 15 kWp pro Wohneinheit bzw. bis maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem.
Einkommensteuer:
Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Allerdings können verschiedene Kosten, wie z.B. Abschreibungen, Zinsen und Betriebsausgaben, von der Steuer abgesetzt werden.
3. Förderprogramme der Länder
Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es auch zahlreiche Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Diese Programme ergänzen die Bundesförderung und bieten zusätzliche Anreize für die Installation von Solaranlagen.
3.1 Übersicht über Landesprogramme
Eine Übersicht über die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Landesministerien oder -behörden.
Beispiele für Förderprogramme:
- Zuschüsse für die Anschaffung und Installation von Solaranlagen
- Zinsgünstige Darlehen
- Bürgschaften
- Förderprogramme für spezielle Anwendungsbereiche, z.B. Solarthermie, Agri-Photovoltaik
3.2 Beispiele für Landesförderungen
- Baden-Württemberg: Das Programm “Solar Invest” fördert die Installation von Photovoltaikanlagen mit Zuschüssen.
- Bayern: Das “10.000-Häuser-Programm” fördert den Bau von energieeffizienten Häusern, inklusive der Installation von Solaranlagen.
- Nordrhein-Westfalen: Das Programm “progres.nrw” fördert die Installation von Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern.
4. Förderprogramme der Kommunen
Auch viele Städte und Gemeinden bieten eigene Förderprogramme für Solaranlagen an. Diese Programme können in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder Beratungsangeboten erfolgen.
Beispiele für kommunale Förderprogramme:
- Zuschüsse für die Installation von Solaranlagen auf Dächern von Wohngebäuden
- Förderprogramme für Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
- Beratung und Information zum Thema Solarenergie
5. Weitere Fördermöglichkeiten
5.1 Förderung für Unternehmen
Für Unternehmen gibt es spezielle Förderprogramme für die Installation von Solaranlagen.
Beispiele:
- KfW-Programme: Die KfW bietet verschiedene Programme zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen, darunter auch die Installation von Solaranlagen.
- BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen, z.B. durch Zuschüsse für Solarthermieanlagen.
5.2 Förderung für Landwirte
Auch Landwirte können von Förderprogrammen für Solaranlagen profitieren.
Beispiele:
- ELER-Förderung: Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert Investitionen in erneuerbare Energien in der Landwirtschaft, z.B. die Installation von Photovoltaikanlagen auf Stalldächern.
- Bundesprogramme: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet verschiedene Förderprogramme für die Nutzung erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft an.
5.3 Förderung für Mieterstrommodelle
Mieterstrommodelle ermöglichen es Mietern, den Strom von einer Solaranlage auf dem Dach ihres Wohnhauses zu beziehen.
Förderung:
- EEG-Mieterstromzuschlag: Das EEG sieht einen speziellen Zuschlag für Mieterstrommodelle vor.
- KfW-Förderung: Die KfW fördert die Installation von Solaranlagen für Mieterstrommodelle.
6. Voraussetzungen für die Förderung
Die Voraussetzungen für die Förderung von Solaranlagen können je nach Förderprogramm unterschiedlich sein.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Die Anlage muss den technischen Anforderungen entsprechen.
- Die Anlage muss in Deutschland installiert werden.
- Der Antragsteller muss Eigentümer der Anlage sein oder die Nutzungsrechte besitzen.